Hinweise für Beratungen, die von kirchlichen Vorgesetzten angeregt und gewünscht werden
Beratungen, die von kirchlichen Vorgesetzten initiiert werden, haben spezielle Bedingungen und Probleme.
Nachstehende Hinweise sollen helfen, die Voraussetzungen für gute und nützliche Beratungsgespräche zu sichern.
∗Wenn im Folgenden von d e m Klienten / d e m Vorgesetzten / d e m Berater die Rede ist, sind zugleich Frauen und Männer gemeint. Die Wortwahl geschieht ausschließlich aus Gründen der Einfachheit und leichteren Lesbarkeit.
Im Laufe der langjährigen Arbeit des Beratungsdienstes haben sich einige Regeln herausgebildet, die der Balance von unerlässlicher Diskretion gegenüber dem Klienten∗ einerseits und berechtigtem Informationsbedürfnis kirchlicher Vorgesetzter andererseits dienen sollen:
1. In jeder Beratung geht es zuerst um den Menschen, der Rat sucht bzw. dem die Beratung empfohlen wurde.
Er ist Partner einer persönlichen Beratung.
Andererseits ist zu akzeptieren, dass sich die kirchlichen Vorgesetzten von einer Beratung, die sie wünschen, empfehlen und meistens auch finanzieren, eine Entscheidungshilfe erhoffen. Zu Recht erwarten sie deshalb Einblick in die wichtigsten Ergebnisse der Beratung.
2. Eine sinnvolle Beratung setzt ein gewisses Maß an freier Zustimmung und Einwilligung des Klienten voraus. Diese wird am ehesten zu erreichen sein, wenn der Vorgesetzte in einem offenen Gespräch für die Beratung und die in ihr liegenden Chancen wirbt und mit dem Klienten darüber spricht, was für ihn als Vorgesetzten Anlass und Ziel der Beratung ist.
3. Der Vorgesetzte teilt dem Beratungsdienst schriftlich mit, welche beobachtbaren Verhaltensweisen des Klienten ihn zu welchen konkreten Fragen für die Beratung angeregt haben. Zugleich informiert er den Klienten über Existenz und Inhalt dieses Briefes. Informationen und Beurteilungen seitens der Vorgesetzten können bei der Beratung nur eine Rolle spielen, wenn auch der Klient sie erfährt und dazu Stellung nehmen kann.
4. Der Klient wird gebeten, seinerseits mit der Anmeldung zur Beratung mitzuteilen, wie er selbst seine Situation sieht und worauf aus seiner Sicht bei der Beratung besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte.
5. Für die Beratung ist es wichtig, dass sie nicht unter Zeitdruck vorbereitet und durchgeführt wird. Für Klienten, die von außerhalb des Raumes München kommen, wird für die Beratung in der Regel eine Woche vorgesehen.
6. Im Schlussgespräch des Klienten mit dem Berater seiner Wahl wird auch darüber gesprochen, welche Antwort sich für die Anfragen des kirchlichen Vorgesetzten ergibt. Diese Information, die auch Hinweise zu Kommunikations- und Leitungsproblemen der Institution enthalten kann, erfolgt dann in einem an den Klienten gerichteten Brief, dessen Inhalt er seinem Vorgesetzten zur Kenntnis geben und mit ihm besprechen soll. In jedem Fall ist ein behutsamer Umgang mit den Beratungsergebnissen angezeigt.
7. Falls der Klient die Beratung abbricht oder strikt jede für den Oberen bestimmte Mitteilung ablehnt, erhält der kirchliche Vorgesetzte eine kurze Nachricht darüber, ob und in welchem Umfang Beratungsgespräche stattgefunden haben.
8. Vorgesetzter und Klient verständigen sich vor der Beratung auf vorgenannte Regeln.
Vorstehende Hinweise sind keine unumstößlichen Regeln, sondern Empfehlungen, die den Weg ebnen sollen für gute und nützliche Beratungsgespräche.
Für Rückmeldungen bezüglich der damit gemachten Erfahrungen wie auch für Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.