Hinweise für die kirchlichen Oberen

Hinweise für Beratungen, die von kirchlichen Vorgesetzten angeregt und gewünscht werden

 

Beratungen, die von kirchlichen Vorgesetzten initiiert werden, haben spezielle Bedingungen und  Probleme.
Nachstehende Hinweise sollen helfen, die Voraussetzungen für gute und nützliche Beratungsgespräche zu sichern.

∗Wenn im Folgenden von d e m Klienten / d e m Vorgesetzten / d e m Berater die Rede ist, sind zugleich Frauen und Männer gemeint. Die Wortwahl geschieht ausschließlich aus Gründen der Einfachheit und leichteren Lesbarkeit.

Im Laufe der langjährigen Arbeit des Beratungsdienstes haben sich einige Regeln herausgebildet, die der Balance von unerlässlicher Diskretion gegenüber dem Klienten∗ einerseits und berechtigtem Informationsbedürfnis kirchlicher Vorgesetzter andererseits dienen sollen:

1.  In jeder Beratung geht es zuerst um den Menschen, der Rat sucht bzw. dem die Beratung empfohlen wurde.
Er ist Partner einer persönlichen Beratung.
Andererseits ist zu akzeptieren, dass sich die kirchlichen Vorgesetzten von einer Beratung, die sie wünschen, empfehlen und meistens auch finanzieren, eine Entscheidungshilfe erhoffen. Zu Recht erwarten sie deshalb Einblick in die wichtigsten Ergebnisse der Beratung.

2.  Eine sinnvolle Beratung setzt ein gewisses Maß an freier Zustimmung und Einwilligung des Klienten voraus. Diese wird am ehesten zu erreichen sein, wenn der Vorgesetzte in einem offenen Gespräch für die Beratung und die in ihr liegenden Chancen wirbt und mit dem Klienten darüber spricht, was für ihn als Vorgesetzten Anlass und Ziel der Beratung ist.

3.  Der Vorgesetzte teilt dem Beratungsdienst schriftlich mit, welche beobachtbaren Verhaltensweisen des Klienten ihn zu welchen konkreten  Fragen für die  Beratung angeregt haben. Zugleich informiert er den Klienten über Existenz und Inhalt dieses Briefes. Informationen und Beurteilungen seitens der Vorgesetzten können bei der Beratung nur eine Rolle spielen, wenn auch der Klient sie erfährt und dazu Stellung nehmen kann.

4. Der Klient wird gebeten, seinerseits mit der Anmeldung zur Beratung mitzuteilen, wie er selbst seine Situation sieht und worauf aus seiner Sicht bei der Beratung besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte.

5.  Für die Beratung ist es wichtig, dass sie nicht unter Zeitdruck vorbereitet und durchgeführt wird. Für Klienten, die von außerhalb des Raumes München kommen, wird für die Beratung in der Regel eine Woche vorgesehen.

6.  Im  Schlussgespräch  des  Klienten  mit  dem  Berater  seiner  Wahl  wird  auch  darüber gesprochen,  welche  Antwort  sich  für  die  Anfragen  des  kirchlichen  Vorgesetzten ergibt.  Diese  Information,  die  auch  Hinweise  zu  Kommunikations-  und  Leitungsproblemen der Institution enthalten kann, erfolgt dann in einem an den Klienten gerichteten  Brief,  dessen  Inhalt  er  seinem  Vorgesetzten zur Kenntnis geben und mit ihm besprechen soll. In jedem Fall ist ein behutsamer Umgang mit den Beratungsergebnissen angezeigt.

7.  Falls  der  Klient  die  Beratung  abbricht  oder  strikt  jede  für  den  Oberen  bestimmte Mitteilung ablehnt, erhält der kirchliche Vorgesetzte eine kurze Nachricht darüber, ob und in welchem Umfang Beratungsgespräche stattgefunden haben.

8.  Vorgesetzter und Klient verständigen sich vor der Beratung auf vorgenannte Regeln.

Vorstehende Hinweise sind keine unumstößlichen Regeln, sondern Empfehlungen, die den Weg ebnen sollen für gute und nützliche Beratungsgespräche.

Für  Rückmeldungen  bezüglich  der  damit  gemachten  Erfahrungen  wie  auch  für  Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.